19.04.2024 Herzlich willkommen!

Der heutige Klodeckel geht mal nicht an eine Person oder Organisation, sondern an einen inzwischen aus dem Ruder gelaufenen Mechanismus, der völlig zu Recht einmal mehr in der Diskussion steht. Nach Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG soll der Länderfinanzausgleich sicherstellen, dass „die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen“ wird. Er soll also Bundesländern, die wegen geografischer, demografischer, struktureller oder anderer Erschwernisse weniger finanzkräftig sind, bei der Verringerung ihrer Defizite helfen. Zu diesen Erschwernissen zählten die Väter unseres Grundgesetzes allerdings nicht Großmannssucht, Verschwendung und Wählerstimmenkauf. Sie gingen nach den schlimmen Erfahrungen des II. Weltkriegs offenbar davon aus, dass sich die Deutschen, befreit von der Diktatur und beseelt vom Frieden, künftig verantwortungs- und maßvoll begegnen würden. Das ging nur für kurze Zeit gut, und heute wissen wir es besser. „Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf“, stellte schon Thomas Hobbes im 17. Jahrhundert fest. Jeder nimmt sich, was er kriegen kann – das ist im Kleinen nicht anders als im Großen. Und so jubeln die Freibierstaaten das Geld nur so zum Fenster raus, denn aus Bayern, Hessen und Baden-Württemberg kommen ja immer neue Milliarden, aus Hamburg immerhin ein paar Millionen im Jahr. Und sonst? Fehlanzeige! Zwei Drittel der Bundesländer nehmen lieber, als zu geben. Ein Anreiz zum Sparen wird dabei natürlich nicht geschaffen. Es verwundert vor diesem Hintergrund schon arg, wie zahlreich die Stimmen sind, die sich auch hierzulande Euro-Bonds und eine Transferunion vorstellen können. Aber das ist ein anderes Thema. Zurück zum Länderfinanzausgleich: Inzwischen führt der Umverteilungsmechanismus dazu, dass bis auf Bayern alle Geberländer Haushaltsdefizite einfahren und umgekehrt eine Reihe von Nehmern durch die Transferzahlungen der Länder Überschüsse machen. Wann wird das System endlich wieder vom Kopf auf die Füße gestellt?

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