29.03.2024 Herzlich willkommen!

Heute knöpfe ich mir mal wieder die Abzocker von Ryanair vor, die mit immer neuen Tricks scheinbar günstige Flüge anbieten. Nun haben sie vom Berliner Kammergericht erneut ihre Grenzen aufgezeigt bekommen. Die Flüge, die man bekanntlich nur im Internet buchen kann, sind mit keinem der üblichen Bezahlverfahren ohne zusätzliche Kosten buchbar. Nur wer die sogenannte „Visa Electron“ Karte hat, die aber selbst wiederum erhebliche Jahresgebühren verschlingt und außerdem keine Kreditkarte ist, sondern nur auf Guthabenbasis funktioniert, kommt um die 4 Euro pro einfachem Flug herum, die von der irischen Teuerfluggesellschaft zusätzlich erhoben werden. Die Richter entschieden nun, dass die Zusatzgebühr unzulässig ist, wenn daneben kein kostenloses gängiges Zahlungsverfahren angeboten wird (AZ 23 U 243/08). Fassen wir mal zusammen: Ryanair erhebt jede Menge offener und versteckter Gebühren, die teilweise unzulässig sind, sie fliegen zu weit außerhalb der Zielorte liegenden Flughäfen, so dass die Reise unter dem Strich nicht nur ziemlich teuer, sondern auch äußerst mühevoll ist. Außerdem ist der Service an Bord schlechter als bei der „Tafel“ in deutschen Großstädten. Die Idee, für die Toilettennutzung an Bord Geld zu verlangen, scheiterte nur daran, dass die dazu nötigen Umbauten in den Maschinen zu teuer gewesen wären. Schade, dass es pro Tag immer nur einen Klodeckel gibt, ich würde Ryanair gerne heute gleich mehrere geben. Aber dafür haben regelmäßige Leser bemerkt, dass die Trickser bereits zum zweiten Mal bei mir am Pranger stehen.

Ein Kommentar

  1. kannste air berlin gleich mit dazu nehmen. das sind genauso üble schurken! mein opa sagte immer: ich bin nicht reich genug, um billig zu kaufen. recht hatte er.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: