28.03.2024 Herzlich willkommen!

Den Klodeckel des Tages bekommt die Bundestagsfraktion der Grünen, die am kommenden Freitag einen Entwurf für die Änderung des Wahlrechts im Parlament zur Abstimmung stellen möchte. Seit Monaten werden die Rufe nach der sofortigen Umsetzung einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die Überhangmandate weitgehend abzuschaffen, immer lauter. Sie stammen – und dies ist kein Zufall – aus dem rot-grünen Lager, wo man zur Eile mahnt, obwohl die Verfassungsrichter der Politik bis 2011 Zeit gegeben haben. Üblich ist ansonsten, die Umsetzung bis zum letzten Moment hinauszuzögern, weil regelmäßig Mindereinnahmen oder zumindest gewisse Unannehmlichkeiten für den Staat mit der Unterwerfung unter den Richterspruch verbunden sind. Nun kann es aber den Grünen und den Genossen nicht schnell genug gehen. Der Grund ist, dass Wahlforscher für den 27. September dem Konstrukt der sogenannten Überhangmandate eine möglicherweise entscheidende Rolle attestieren. In nie da gewesenem Ausmaß würde nämlich die Union von den zusätzlichen Parlamentssitzen profitieren, die dann entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zufallen würden. Bleibt es auch bei der Bundestagswahl bei dem erheblichen Abstand zwischen CDU/CSU und SPD, fiele der Union entsprechend ein Vielfaches an Überhangmandaten im Vergleich zur SPD zu. Nur deswegen haben es die Grünen und SPD-Chef Müntefering so eilig. Ein bisschen wirkt es wie die kurz vor Schluss aussichtslos hinten liegende Fußballmannschaft, die plötzlich das gegnerische Tor doppelt so groß machen will, damit sie irgendwie noch eine Chance hat. Ich wünsche den schlechten Verlierern, dass ihr Coup misslingt.

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