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Mogelpackung Finanzreform: Noch mehr Geld aus Bayern für Berlin

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Die Neuordnung der Länderfinanzströme ist beschlossen; überall Sieger, wohin man auch blickt: Geberländer, die künftig angeblich keine mehr sind, und Nehmerländer, die weiterhin großzügig alimentiert werden. Und auch der Bund, der zwar tiefer in die Tasche greift als ursprünglich geplant, aber ohnehin kein Problem mit dem Geldausgeben hat, wurden die ab 2020 jährlich fälligen 9,5 Milliarden Euro nach dem Wirtschaftsverständnis unseres Bundesjustizministers doch „in diesem Land erwirtschaftet und niemandem weggenommen“. Als am Donnerstag die ersten Meldungen zur vermeintlichen Abschaffung des Länderfinanzausgleichs über den Ticker gingen und die Begeisterung bei allen Verhandlungspartnern keine Grenzen kannte, schwante dem neutralen Beobachter bereits, dass es hier auch irgendwelche Verlierer geben müsse. Diese sind schnell auszumachen: Es sind – einmal mehr – die Steuerzahler. Der auch von vielen Medien beklatschte Kompromiss ist nämlich ein Bluff. Und man fragt sich, ob es pure Unbedarftheit ist, die Journalisten behaupten lässt, es gäbe demnächst keine Geberländer mehr, oder der Versuch, die Leser zu täuschen. Denn klar ist: Am grundsätzlichen Umverteilungsprinzip hat sich nichts geändert. Nur der Modus wird ab 2020 neu geregelt – die Zahlmeister bleiben dieselben. Was sich ändert ist, dass die Zahlungen künftig über den Bund abgewickelt werden.

Warum sich vor allem Bayern zufrieden über die Neuregelung zeigt, ist klar: Horst Seehofer muss seinen Wählern eine Niederlage als Sieg verkaufen. Angeblich, so Seehofer, habe er sein Versprechen eingelöst, die „Bayern-Milliarde“ zurückzuholen. In Wahrheit wird Seehofers Freistaat aber auch nach 2020 der größte Mäzen der Republik bleiben. Abgeschafft wird nämlich nur der sogenannte horizontale Länderfinanzausgleich, sprich: Die Zahlungen der Bundesländer untereinander. Künftig erfolgt dieser Ausgleich vor allem über die Umsatzsteuer, die nicht mehr, wie bisher, zunächst den Ländern zufließen, sondern auf Bundesebene gebündelt und verrechnet wird. Unter dem Strich wird es dabei für die Geberländer keineswegs billiger. Im Gegenteil: Durch die Dynamisierung eines Teils der Mittelflüsse werden Bayern, Baden-Württemberg und Hessen stetig mehr berappen müssen. Zudem wurde der Kompromiss aus Sicht der Bundesländer teuer erkauft: Denn zur Vereinbarung gehört auch, dass diese eigene Kompetenzen an den Bund abtreten müssen. So soll es künftig eine Bundesgesellschaft geben, um Investitionen ins Fernstraßennetz zu bündeln und teure Ineffizienzen zu reduzieren. Der Bund wird dann von der Finanzierung über die Planung und den Bau bis zum Erhalt alleinverantwortlich sein. Dass eine zusätzliche Bundesbehörde, die auch weiterhin Koordinierungsstellen auf Länderebene benötigt, tatsächlich Einsparungen für den Steuerzahler bedeutet, darf allerdings bezweifelt werden.

Die Länder verlieren aber nicht nur Kompetenzen, sondern müssen bisher durch den Bund finanzierte Kosten künftig selbst stemmen. So zahlen sie mehr als ein Fünftel der Bundeszuweisung aus bisherigen Umsatzsteuerzuflüssen selbst und müssen den Bundesanteil der sogenannten Unterhaltsvorschüsse an Mütter ohne zahlungskräftige oder -willige Väter tragen. Doch unter den vielen vermeintlichen Siegern gibt es auch wirkliche Gewinner: Von der Reform des Finanzausgleichs profitieren besonders die Stadtstaaten, allen voran das hochverschuldete Berlin. Fast 500 Millionen Euro erhält der schon jetzt mit insgesamt nahezu sechs Milliarden Euro subventionierte Schuldenkrösus ab 2020 zusätzlich. Und die Dynamisierung sorgt dafür, dass die Beträge danach jährlich immer weiter ansteigen. Auch die übrigen großen Schuldenmacher dürfen sich künftig über mehr Geld freuen. Dass zusätzliche Kompetenzen für den Bundesrechnungshof für ein maßvolleres Haushalten sorgen werden, kann nur glauben, wer im Wolkenkuckucksheim der Berufspolitik sitzt. In Deutschland wird das aus Europa bekannte Prinzip der zentralen Umverteilung eingeführt. Es verringert die Transparenz, belohnt das Schuldenmachen und schafft jegliche Anreize zum Sparen ab. Mit der Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen wurde die historische Chance zur Umkehr verpasst, um künftigen Generationen nicht immer größere Hypotheken aufzubürden. Darüber kann weder der inszenierte Jubel, noch der bestellte Beifall hinwegtäuschen.

 

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