19.03.2024 Herzlich willkommen!

Nein zum Stoffgefängnis: Kein Menschenrecht auf Burka und Niqab

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Photo by Journalistenwatch

Kaum beachtet von der deutschen Öffentlichkeit ist der politische Islam in der vergangenen Woche höchstrichterlich in die Schranken gewiesen worden. In Straßburg fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Urteil, in dem viel mehr steckt, als die biedere Chronistenpflicht der wenig begeisterten Journalisten vermuten lässt. Denn der EGMR bestätigte nicht nur die eigene, drei Jahre alte Rechtsprechung, sondern setzte in seiner Urteilsbegründung auch ein klares Zeichen gegen eine falsch verstandene und den gesellschaftlichen Frieden in Europa bedrohende Toleranz. Schon 2014 hatten die Richter geurteilt, dass das in Frankreich geltende Verschleierungsverbot rechtens ist. Seit 2011 stellt die Grande Nation das öffentliche Tragen von Kleidung unter Strafe, „die dazu bestimmt ist, das Gesicht zu verbergen“. Zur gleichen Zeit hatte Belgien ein entsprechendes Verbot in Kraft gesetzt, mit dem sich der Gerichtshof nun aufgrund der Klage zweier muslimischer Frauen befassen musste. Das Ergebnis macht Mut und fand wohl vor allem deshalb hierzulande nur wenig medialen Widerhall: Statt der erhofften richterlichen Absolution für das Tragen ihrer politischen Symbole, erhielten die Musliminnen eine Abfuhr. Das in einer Reihe europäischer Länder geltende Verbot der Vollverschleierung wurde damit nachhaltig gestärkt. Zwar war der Richterspruch allgemein erwartet worden, doch ließ die gegenüber 2014 deutlich geschärfte Urteilsbegründung aufhorchen.

Vollverschleierte Frauen schränken die Freiheit all derer ein, die nicht an einer aufdringlich zur Schau gestellten Religion teilhaben wollen

Damals hatte der EGMR lediglich festgestellt, dass „der Respekt für einen Mindestbestand an Werten für eine offene und demokratische Gesellschaft […] mit dem legitimen Ziel des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer verknüpft werden kann“. Diesmal ging das Gericht ein ganzes Stück weiter: Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit sei „für eine demokratische Gesellschaft notwendig“ und schütze „die Rechte und Freiheiten“ Dritter. Mit anderen Worten: Burka und Niqab, mithin die frauenfeindlichsten Symbole des Islam, gefährden die öffentliche Ordnung und das gesellschaftliche Miteinander, das darauf basiert, dass man seinem Gegenüber ins Gesicht schauen kann. Vor allem aber schränken vollverschleierte Frauen die Freiheit all derer ein, die nicht an einer aufdringlich zur Schau gestellten Religion teilhaben wollen. Den passenden Vergleich lieferte vor geraumer Zeit CDU-Vize Julia Glöckner. Für die sich aufdrängende Parallele zum Exhibitionismus, der hierzulande unter Strafe gestellt ist, weil er als öffentliches Ärgernis gilt und als Zumutung für Nicht-Exhibitionisten empfunden wird, bezog sie allerdings seinerzeit jede Menge Prügel. Wenn es um den Islam geht, wird eben jeder zur Zielscheibe, der sich für die Rechte von Frauen einsetzt. Dennoch ist es bemerkenswert, wie beharrlich die Armee der ansonsten ausgesprochen kämpferischen Frauenrechtlerinnen dazu schweigt, dass der Islam seine Frauen per „Stoffgefängnis“ in eine unterwürfige Rolle zwingt.

Das effektivste Integrationsprogramm bestünde darin, Muslimen klipp und klar zu sagen, was wir als säkularisierte Gesellschaft von ihnen erwarten

Während nicht nur in Frankreich und Belgien, sondern auch in Österreich, Bulgarien und Lettland ein öffentliches Verschleierungsverbot gilt und sich die Niederlande zumindest zu einem Verbot in Schulen, Krankenhäusern und staatlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Nahverkehr durchringen konnte, ist Deutschland von einer derart weitgehenden Gesetzgebung Lichtjahre entfernt. Hierzulande versteckt sich die Bundesregierung hinter sogenannten Experten, die auf die angebliche Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Religionsfreiheit verweisen. Dies mutet angesichts der nunmehr vom EGMR mit Nachdruck erneuerten Bestätigung des Vollverschleierungsverbots abenteuerlich an. Nicht einmal an der in Belgien möglichen Haftstrafe bei wiederholter Zuwiderhandlung hatten die Straßburger Richter etwas auszusetzen, ganz zu schweigen von den saftigen Bußgeldern, die auch in Frankreich drohen. Es ist höchste Zeit, dass Deutschlands Berufspolitik die Rechte der Mehrheitsgesellschaft endlich über die Partikularinteressen einer einzelnen Religion stellt, statt immer dann, wenn es um den Islam geht, das Grundgesetz hochzuhalten, das man in anderen Fällen gerne zu ignorieren bereit ist. Ein Staat, der sich einer Religion unterwirft, muss sich nicht wundern, wenn seine Integrationsanstrengungen ins Leere laufen. Dabei liegt die Lösung so nah: Das effektivste Integrationsprogramm bestünde darin, Muslimen klipp und klar zu sagen, was wir als säkularisierte Gesellschaft von ihnen erwarten, und sie auf unsere gesellschaftlichen Spielregeln zu verpflichten. Ein öffentliches Burkaverbot wäre hierfür ein Anfang.

 

 

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