26.04.2024 Herzlich willkommen!

Mehr als ein Kopftuch: Das fatale Karlsruher Missverständnis

Der „Klodeckel“ geht diesmal an das Bundesverfassungsgericht für die Aufhebung des von ihm selbst 2003 für statthaft erklärten generellen Kopftuchverbots für Lehrkräfte. Damals hatte man den Bundesländern erlaubt, „Bekleidung von Lehrern, die als religiös motiviert verstanden werden kann“, zu untersagen. Damit war insbesondere das Tragen von Kopftüchern gemeint. Doch nun

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Weils Weihnachtswunsch: Mehr Rechte für Muslime

Zum Jahresausklang wandert der „Klodeckel“ an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Dieser kündigte in einem Zeitungsinterview an, Niedersachsen werde es Anfang 2015 Bremen und Hamburg gleichtun. Die beiden SPD-geführten Bundesländer hatten vor etwa zwei Jahren Staatsverträge mit muslimischen Interessenverbänden abgeschlossen, in denen unter anderem die Arbeitsfreistellung an islamischen Feiertagen und

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