29.03.2024 Herzlich willkommen!

Der grüne Flaschengeist: Umweltschutz als neuer Totalitarismus

Einmal mehr geht der „Klodeckel“ an die Umerzieher mit der Sonnenblume. Diesmal ist es der grüne Bremer Umweltsenator Joachim Lohse, der ihn um den Hals gehängt bekommt. Dieser preschte am Dienstag mit der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs vor, dessen Inhalt er offenbar mit seinen Koalitionspartnern von der SPD zuvor nicht abgestimmt hatte. Sorgte schon dieser Affront für Verstimmung im rot-grünen Bremer Bündnis, so ließ ein besonderes Detail in Lohses Machwerk auch den Kamm aller übrigen Beobachter schwellen. Der ehemalige leitende Geschäftsführer des Öko-Instituts hatte in den Referentenentwurf des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes nämlich einen Passus eingebaut, der es den „mit dem Vollzug beauftragten Personen“ erlaubt, „in Ausübung ihres Amtes Grundstücke und bauliche Anlagen einschließlich der Wohnungen zu betreten“, um zu kontrollieren, ob die Vorgaben des Gesetzes – unter anderem das Verbot zum Betreiben stromintensiver Elektroheizungen – auch eingehalten werden. Freimütig wird im entsprechenden Vollzugsparagrafen eingeräumt: „Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Es ist schon äußerst bemerkenswert, wie locker sich inzwischen Politiker aller Couleur über die Grundrechte hinwegsetzen, mit denen die Väter des Grundgesetzes verhindern wollten, dass je wieder totalitäre Strömungen die Oberhand in Deutschland gewinnen. Und hier tun sich auf unrühmliche Weise besonders die Grünen hervor. Mal ist es die Meinungsfreiheit (Artikel 5), die sie stört, mal steht ihnen die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2) im Weg, wenn unter dem Deckmantel des Umweltschutzes ein bestimmtes Verhaltensmuster anerzogen werden soll. Und diesmal ist es also Artikel 13. Zwar sieht der Entwurf vor, dass sich die Vollzugsbeamten zuvor anzumelden haben, abgewiesen werden können sie jedoch nicht. Die Bremer müssen künftig wohl damit rechnen, dass die Stromsparpolizei in ihre Wohnräume eindringt, um zu kontrollieren, ob nicht vielleicht doch im Bad ein elektrisches Heizöfchen steht, mit dem man es früh morgens beim Duschen ein wenig behaglicher hat. Und wenn ausnahmsweise die Stromrechnung mal höher ausfällt als sonst, besteht ohnehin dringender Tatverdacht. Dabei mehren sich die Stimmen, die bezweifeln, dass die angestrebte Minderung des Kohlendioxidausstoßes überhaupt ein sinnvolles Klimaschutzziel ist.

Doch Lohse will es so und kann die Aufregung nicht verstehen. Er habe, ließ er wissen, nur den wortgleichen Text aus dem „Gesetz zur Förderung der sparsamen und umweltverträglichen Energieversorgung und Energienutzung im Lande Bremen“ übernommen. Und an dem habe sich ja bisher auch niemand gestört. Vielleicht liegt das ja daran, Herr Lohse, dass sich dieses Gesetz auf öffentliche Gebäude und Anlagen bezieht – und nicht auf Privathaushalte. Nur mal so ein Tipp. Aber kennen Sie den Unterschied zwischen „privat“ und „öffentlich“ überhaupt? Sagen Ihnen Begriffe wie „Privatsphäre“ und „Eigentum“ irgendetwas? Offenbar gehört es zu Ihrer Strategie, dass die Bürger wieder Angst vor dem Kontrollbesuch der Staatsmacht haben müssen. Was sind Ihnen eigentlich die Grundrechte noch wert, wenn die Einschränkung der Unverletzlichkeit der privaten Wohnung Ihnen so leicht von der Hand geht? Und was kommt als nächstes? Ein Gesetz, das Kritik an Energiesparmaßnahmen unter Strafe stellt? Zu dessen Überwachung dürfen sich die „mit dem Vollzug beauftragten Personen“ demnächst vermutlich Zugang zu all meinen Online-Passwörtern verschaffen…es dient ja dem Umweltschutz.

11 Kommentare

  1. Oh Wunder, das ist doch schon seit dem durch die Nazis eingeführten Schornstein-
    fegerrecht so: Das wurde annähernd nahtlos von der BRD übernommen.
    Der Schornsteinfeger kann sich mit Gewalt Zutritt zu jeder Wohnung verschaffen.
    Auch da gilt “Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
    (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.”
    Grundgesetz ??
    Lass mich doch mit dem Schei$$ in Ruhe………………………….

    1. Danke für Ihren Kommentar. Das Beispiel hinkt allerdings. Ebenso ist Ihre Aussage, der Schornsteinfeger können „sich mit Gewalt Zutritt zu jeder Wohnung verschaffen“, falsch. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sind diesbezüglich sehr differenziert und nicht mit dem pauschalen Zutrittsrecht des in meinem Beitrag kritisierten Gesetzesentwurfs vergleichbar.

      1. Das Beispiel hinkt ganz und gar nicht.
        Der Bezirksschornsteinfeger kann sich jederzeit auch unter Gewaltanwendung mit Hilfe von
        Polizei und Gerichtsvollzieher Zugang zu der in Ihrem Haus/Wohnung befindlichen Feuerungs-
        anlage oder -Stelle verschaffen.
        Im Vollstreckungsbescheid / Ersatzvornahme-Bescheid müssen alle DULDUNGEN HINREICHEN GENAU bezeichnet sein. Es muss also GENAU angegeben sein, wem Sie Zugang zu gewähren haben, welche Anlagen GENAU geprüft werden sollen und welche Tätigkeien GENAU ausgeführt werden müssen. Lediglich stichwortartige Angaben wie „Ölheizung / Keller“ genügen dem Bestimmtheitsgebot NICHT !
        (Siehe Urtel VG Darmstadt vom 06.12.2011 AZ „7 K 1813/10“)
        Dieser Vollstreckungsbescheid kann nicht durch Widerspruch in seiner Vollziehung aufgeschoben werden.
        Dieser Bescheid hebt die Unverletzlichkeit der Wohnung auf. Das ist Willkür und Nazi-Recht.
        Aus fadenscheinigen Gründen, genau wie der Grüne Wahn in Bremen.

      2. Vielen Dank für die Wiedergabe des Urteils. Tatsächlich belegen Sie damit meine Aussage, dass von Seiten des Schornsteinfegers sehr eindeutig und auf den Einzelfall bezogen dargelegt werden muss, warum und zur Kontrolle welcher Befeuerungsstelle er Zutritt zur Wohnung verlangt. Insofern bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die Aussage, Schornsteinfeger könnten “sich mit Gewalt Zutritt zu jeder Wohnung verschaffen”, in dieser undifferenzierten Form nicht richtig ist. Viel entscheidender ist für mich aber, dass wir alle darin übereinstimmen, wie sehr durch den Gesetzesentwurf des grünen Senators die Grundrechte ein weiteres Mal eingeschränkt werden sollen und dass dies von einer wehrhaften Bürgergesellschaft nicht hingenommen werden sollte.

        1. Das allerdings ist richtig und unbestreitbar. Leider weiss die Nomenklatura dass niemand etwas dagegen unternimmt. Insoweit wird die Dreistigkeit immer grösser.

          Schönen Tag wünscht Ihnen WMüller

  2. 1.) NIEMAND (!!!) darf ohne richterliche Anordnung eine Wohnung betreten, es sei denn, es ist „Gefahr im Verzug“ (Wohnungsbrand, Rohrbruch, direkte Verfolgung eines Straftäters, etc.).
    Auch ein Schornsteinfeger darf bei Weigerung erst (im Zweifel mit polizeilicher Hilfe und zwingend mit Zeugen) in eine Wohnung, wenn vorher ein Richter hierzu eine richterliche Anordnung erlassen hat.

    2.) Der bremer Depp hat anscheinend auch noch nie etwas vom Übermaßverbot gehört.
    Ein Eingriff in Grundrechte MUSS im Verhältnis zum erforderlichen (!) Ziel stehen.
    Beim Schornsteinfeger ist es schon „sehr auf Kante“, da damit zwar Vergiftungen vermieden werden (Brände gabs schon lange nicht mehr), diese jedoch sehr selten sind.
    Nur wegen Energieeinsparung (Ökoterror) sollte es keine gerichtliche Anordnung geben, im Zweifel wird das BVerfG (hoffentlich) eines ihrer Urteile aus den Analen zitieren.

    1. Bei Waffenbesitzern ist die Unverletzlichkeit der Wohnung bereits aufgehoben und nicht die Polizei, sondern sogar irgendwelche unqualifizierten Bürokräfte haben das Recht auf unangemeldete „Kontrollen“.
      Als Sportschütze oder Jäger hat man, obwohl sogar nachweislich ohne Einträge im Zentralregister und statistisch besonders unauffällig (von tragischen Ausnahmen abgesehen), weniger Rechte als Mordverdächtige oder Vergewaltiger, denn für die braucht die Polizei wiederum eine richterliche Verfügung.
      Angesichts der statistischen Unauffälligkeit, ist hier ganz klar eine Unverhältnismäßigkeit zu erkennen, denn würde man diese Vorgehensweise auf alle Bereiche der Gesellschaft anwenden, müssten angesichts der monatlichen 200-300 Verkehrstoten auch alle Fahrzeugbesitzer mit unangemeldeten Kontrollen rechnen um nachzuweisen, dass keine unbefugten Personen Zugriff auf das Fahrzeug haben.
      In diesem Land übernehmen Stück für Stück extremistische Ideologen das Ruder und das ist angesichts zweier vorangegangener Diktaturen recht beängstigend, denn offensichtlich hat der Deutsche ein triebhaftes Verlangen nach Unterdrückung.

      1. Ja, die einzigen ,
        die über alle Verdachtsmomente erhaben sind,
        nennen sich Eunuchen. Die wissen zwar wie es geht, stellen definitiv aber keine Gefahr dar.
        Alle anderen sind von vorneherein verdächtig. Vor allem wenn sie sich nicht in vorauseilendem
        Gehorsam üben und ab und zu den Bütteln mal die Grenzen aufzeigen.

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