28.03.2024 Herzlich willkommen!

Die Flucht zum Arzt: Wie die grüne Ideologie dem Asylrecht schadet

Niemand dürfte bezweifeln, dass es unsere humanitäre Pflicht ist, Menschen eine Zuflucht zu geben, die in ihren Heimatländern Angst um Leib und Leben haben müssen. Genau dafür gibt es das Asylrecht. Allerdings machen sich besonders Listige dieses Recht zunutze, um einen unfairen Vorteil auf Kosten der Solidargemeinschaft für sich herauszuholen. Schlimmer noch: Ihre Zahl steigt offensichtlich, weil sich herumspricht, was Deutschland zu bieten hat. Und so rechnet man allein für Hessen mit 40.000 Asylbewerbern in diesem Jahr, von denen mehr als die Hälfte keinen Anspruch auf Asyl haben dürfte. Diese Menschen kommen nicht aus Syrien, dem Irak oder afrikanischen Staaten, die sie unter größter Gefahr und auf schwierigen Wegen nur mit ihrer Kleidung am Leib verlassen haben, um ihr Leben zu retten. Vielmehr stammen sie aus Ländern, die in Europa als sogenannte sichere Herkunftsländer gelten, deren Einwohner also anderswo keinen Asylantrag stellen können, weil ihnen in ihrer Heimat keine Verfolgung droht. Deutschland macht da eine Ausnahme: Zwar wurden angesichts der rasant steigenden Asylbewerberzahlen 2014 Serbien, Mazedonien und Bosnien zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, doch gelten auf Druck der Grünen Kosovo und Albanien nach wie vor nicht als sicher.

Dadurch treffen inzwischen mehrheitlich Asylsuchende vom Balkan in Deutschland ein. Dies liegt einerseits am Schlupfloch Kosovo/Albanien, andererseits aber auch an der Handhabung des Asylrechts mit monatelangen Asylverfahren. Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss sich auf eine lange Wartezeit einstellen, bis er endlich erfährt, ob er bleiben kann. Was für die wirklich Verfolgten ein zermürbender Prozess zwischen Hoffen und Bangen ist, spielt jenen in die Karten, die bewusst Asyl beantragen, um die Vorteile des Systems für sich arbeiten zu lassen. Dazu gehört insbesondere das Recht auf eine kostenlose medizinische Behandlung während des Asylverfahrens – Zahnarzt inbegriffen. Eine Komplettierung des Impfschutzes, umfangreiche allgemeinmedizinische Untersuchungen sowie Röntgenaufnahmen sind ohnehin Standard für jeden Asylbewerber bei der Erstaufnahme. Leiter von Migrationsstellen beklagen inzwischen einen regelrechten „Medizin-Tourismus“ vom Balkan. Es wird gar von abgelehnten Asylbewerbern berichtet, die bereits den nächsten Arzttermin vereinbart haben und dazu erneut Asyl beantragen. Doch die Politik schaut weg, weil ihr das Eisen zu heiß ist.

Vollmundig hatte zwar Hessens Sozialminister Stefan Grüttner in einer Regierungserklärung vor zwei Wochen angekündigt, man werde Asylbewerber vom Balkan nicht mehr auf die Städte und Gemeinden verteilen. Sie würden bis zu ihrer Ausreise im hessischen Erstaufnahmelager in Gießen bleiben und ihre Asylverfahren beschleunigt. Doch der CDU-Politiker hat die Rechnung ohne die grüne Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid gemacht. Diese ist nämlich für die Verteilung der Ankömmlinge zuständig und denkt nicht im Traum daran, den Ausgang der jeweiligen Asylverfahren abzuwarten. So müssen in kleinen Gemeinden Containerwohnungen errichtet und sogar Turnhallen gesperrt werden, um Menschen unterzubringen, die zwar nicht bleiben können, in der Zwischenzeit jedoch Anspruch auf staatliche Leistungen und eine medizinische Komplettversorgung haben. Den Grünen sei Dank! Statt sich in der Bewertung der Balkanstaaten den europäischen Nachbarn anzuschließen, leben sie ungeniert ihre Ideologie auf Kosten der Gesellschaft aus. Dies lässt selbst wohlmeinende Ehrenamtliche am Sinn ihres Engagements zweifeln und fügt dem Gemeinwohl beträchtlichen Schaden zu. Doch die wahren Leidtragenden grüner Politik sind die Traumatisierten aus Eritrea, Syrien und dem Irak.

8 Kommentare

  1. ich bestreite es. warum sollte es unsere pflicht sein hier irgendjemandem irgendetwas zu geben? was haben die je für uns getan? warum kämpfen sie nicht in ihrer heimat für bessere verhältnisse? warum gehen sie nicht in einen nachbarstaat sondern tausende kilometer über das meer nach europa? das asylrecht muss komplett abgeschafft werden! es gibt keinen moralischen anspruch auf fremde hilfe!

    1. Ich bin absolut der gleichen Meinung, rote Pille. Wenn die rot/grünen gutmenschen so sehr dafür sind, sollen sie die „Asylanten“ mit zu sich nach hause nehmen und die kosten allein tragen. Habe mittlerweile auch die Nase gestrichen voll.

      1. Frage: Sollten wir dann nicht auch die Pflicht zur Hilfeleistung im deutschen Recht (nach § 323c StGB) streichen?
        Denn was hat der der da im Straßengraben liegt, der einen Unfall hatte, etc. je für mich getan? Warum sollte es meine Pflicht sein dem zu helfen????!
        Es ist halt nicht jedermans Sache – gerade wenn man um Angehörige fürchten muß – todesmutig zu kämpfen und nicht nur den eigenen Tod, sondern auch den seiner Familie und Kinder in Kauf zu nehmen!
        Warum haben so wenige Deutsche sich gegen Adolf aufgelehnt, oder gegen die SED und sind lieber z.B. in die USA und andere Staaten geflüchtet (s. auch Willy Brandt), bzw. haben es versucht! Der Beispiele sind viele: Argentinien, Chile, Spanien, UdSSR, China, …..!
        Wer tatsächlich (!) verfolgt wird soll Hilfe erhalten! Das halte ich für Menschen- und Christenpflicht!
        Denkt beide bitte noch mal über euren Kommentar nach!

      2. JA, SOLLEN WIR! es gibt keine moralische pflicht zur hilfeleistung! an gott glaube ich nicht, also erzählen sie mir nichts von christenpflicht! wer die freiheit liebt, der bürdet anderen keine verantwortung für etwas auf, was er nicht verursacht hat!

  2. „… in der Zwischenzeit jedoch Anspruch auf staatliche Leistungen und eine medizinische Komplettversorgung haben.“
    Das hört man häufig, ist jedoch falsch!
    Asylbewerber haben einen sehr eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen!

    „Auszug aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    neugefasst durch Bekanntmachung vom 05.08.1997 (BGBI. I S. 2022),
    zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBI. I S. 2258)

    § 4
    Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

    1.Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (!) sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist (!).“
    Und ist bei Zahnersatz auf die einfachste Versorgung beschränkt!

    1. Das mag so im Gesetz stehen. Die Realität sieht anders aus. Wie akut und schmerzhaft eine Erkrankung sein könnte, liegt ja auch immer ein wenig im Ermessen des Arztes, der sich dabei auch auf die Aussage seines Patienten verlassen muss. Und selbst die einfachste Versorgung bei Zahnersatz kostet viel Geld. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Leistungen stellt sich die Frage, ob eine Prüfung bzgl. des Bleiberechts nicht zwingend vor der ärztlichen Behandlung erfolgen muss, wenn kein absoluter Notfall besteht. Hier müssen die Verfahren dringend beschleunigt werden.

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