Zum Finale einer mauen DSDS-Staffel erhält heute Dieter Bohlen den „Klodeckel des Tages“. Dies jedoch nicht wegen des im Vergleich zu früheren Staffeln nochmals gesunkenen Niveaus der Darbietungen seiner pubertierenden Möchtegern-Künstler. Was sich diesmal an jedem Samstagabend ausgewalzt zu einer endlosen Selbstbeweihräucherungsorgie zutrug, grenzte zeitweise an Körperverletzung. Dies war auch darauf zurückzuführen, dass hier am Ende fast nur noch stimmlich reichlich limitierte Teenies mitwirkten, nachdem alles, was optisch nicht ins gängige „Boygroup“-Klischee passte, im Telefon-Voting feuchten Mädchenträumen zum Opfer gefallen war. Es scheint keineswegs ausgeschlossen, dass dies nun also die letzte DSDS-Staffel war. Aber davon soll hier gar nicht die Rede sein. Den Klodeckel erhält Dieter Bohlen für seinen Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Allen Ernstes hatte er schon vor drei Jahren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen, weil er sich von seinem Land nicht ausreichend geschützt fühlt. Das Thema wurde ohne erkennbaren Anlass just am Tag des Staffelfinales von der BILD-Zeitung in riesigen Lettern aufgewärmt – sicher kein Zufall und ganz offensichtlich Teil einer BILD-Kampagne zur Rettung der miesen DSDS-Einschaltquote. Der Grund für Bohlens Klage vor dem EGMR waren Werbeplakate einer Zigarettenmarke, durch die er sich seinerzeit verunglimpft fühlte. Nun ist es jedermanns gutes Recht, in diesem Fall die Gerichte anzurufen. Das tat der selbsternannte „Pop-Titan“ und verlor in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof, Deutschlands höchstem Gericht. Und auch das Bundesverfassungsgericht, das Bohlen anschließend bemühte, lehnte seine Verfassungsbeschwerde ab. So müssen sich also die Richter in Strassburg seines Falles annehmen, deren eigentliche Arbeit sich um tatsächliche Menschenrechtsverletzungen und Gräueltaten dreht. Es ist schon ein Treppenwitz, das ausgerechnet jener Dieter Bohlen, der bei jeder Gelegenheit rücksichtslos die Gefühle junger Menschen verletzt, sie in den Castings verunglimpft und dafür in der Vergangenheit auch bereits juristisch belangt wurde, sich nun verfolgt fühlt und seine Menschenwürde in Gefahr wähnt. Würdelosigkeit ist über all die Jahre zum DSDS-Markenzeichen geworden. Immerhin darf man wohl annehmen, dass Bohlens Klage vor dem EGMR keinen Erfolg haben wird. Aber darum geht es ihm womöglich auch gar nicht. Es ist das Schicksal jeder Theaterdiva, dass ihr die Massen irgendwann nicht mehr so zujubeln, wie sie dies früher einmal taten. Da möchte man im Gespräch bleiben – egal wie.
Bohlens eigene Welt – Was Du nicht willst, was man Dir tu´…
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