28.03.2024 Herzlich willkommen!

Das „Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz“: Macht es doch endlich wie Kanada!

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Photo by ElasticComputeFarm / Pixabay

Die „Große Koalition“ ringt um das wichtigste Vorhaben der Legislaturperiode. Und tatsächlich scheint endlich Bewegung in die Sache zu kommen. Allerdings ist die Nachrichtenlage recht unübersichtlich. Hatte man sich zunächst auf einen Entwurf geeinigt, der unqualifizierten Zuwanderern aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Tür und Tor geöffnet hätte, so soll die jüngste Verabredung der zuständigen Fachminister etwas restriktiver ausfallen. Vorausgegangen war der Brandbrief führender Unionspolitiker, die davor warnten, mit einem zu lax formulierten Einwanderungsgesetz das Gegenteil einer gezielten Fachkräfteanwerbung zu provozieren. Pech für den sogenannten Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration (SVR), der etwas zu früh darüber gejubelt haben könnte, dass künftig Hunderttausende Nicht-EU-Migranten ohne jede Ausbildung per Gesetz nach Deutschland gelotst werden. Damit wäre das Ziel, das Asylrecht zugunsten einer ungehinderten Einwanderung abzuschaffen, erreicht gewesen. Die Auswirkungen der seit 2016 geltenden Sonderregelung für die Westbalkan-Staaten verdeutlichen, was dies bedeuten würde: 18.000 unqualifizierte Arbeitsmigranten kamen von dort allein im Jahr 2017. So recht mag man allerdings nicht daran glauben, dass sich die Politik tatsächlich dem Diktat der Nichtregierungsorganisationen zu widersetzen vermag. Aber auch so ist der Entwurf viel zu kurz gesprungen. Denn zu einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild konnte sich die Koalition bisher nicht durchringen.

Die ohne jede Anforderung an Qualifikation und Deutschkenntnisse geltende Westbalkan-Regelung läuft allerdings wie geplant bis Ende 2020 weiter

Ausgerechnet die Grünen versuchen sich nun mit dieser alten FDP-Forderung zu profilieren. Immerhin besteht damit ein wenig Hoffnung, dass deren öffentlich-rechtliche Mitarbeiter ein Punktesystem unterstützen werden und eine breite Debatte darüber in Gang kommt. Davon sind wir aktuell  jedoch weit entfernt. Bisher sieht der Gesetzentwurf vor, neben Fachkräften mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung Nicht-EU-Migranten bis zum Alter von 24 Jahren die Einreise zu erlauben, um in Deutschland eine Ausbildung anzustreben. Nachweisen müssen sie dazu gute Deutschkenntnisse sowie einen Schulabschluss an einer deutschen Auslandsschule oder einen Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt. Für Länder, die einen erheblichen Anstieg offensichtlich unbegründeter Asylanträge aufweisen, sollen Zugangssperren verhängt werden können. Ein Kindergeldanspruch soll während der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz ausgeschlossen sein. Die ohne jede Anforderung an Qualifikation und Deutschkenntnisse geltende Westbalkan-Regelung läuft allerdings wie geplant bis Ende 2020 weiter. So werden auch in den kommenden beiden Jahren Zehntausende Ungelernte aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien zu uns gelangen. Gerade an der Entwicklung der sechs Balkan-Staaten kann man ablesen, dass der Verzicht auf Einreisebeschränkungen die unqualifizierte Migration in besonderem Maße fördert, da sie Wirtschaftsmigranten von der lästigen Pflicht entbindet, sich Asylgründe auszudenken.

Solange kein schlüssiges Konzept für die Steuerung der Arbeitsmigration vorliegt, wird der Mangel an Fachpersonal nicht zu beheben sein

Sogar die Experten des Migrationsrates stellen fest, es sei „empirisch bislang nicht belegt“, dass sich irreguläre durch legale Migration reduzieren lasse, ein Dogma, von dem uns die Kanzlerin unbeirrt zu überzeugen versucht, um ihr Handeln zu rechtfertigen. Die Behauptung ist maßgeblicher Bestandteil der Argumentation Angela Merkels für die Notwendigkeit des UN-Migrationspaktes. Immerhin sollen mit einem Einwanderungsgesetz nun Regelungen geschaffen werden, die endlich anerkennen, dass der überwiegende Teil der Zuwanderer aus wirtschaftlichen und nicht aus Asylgründen den Weg zu uns sucht. Doch solange kein schlüssiges Gesamtkonzept für die Steuerung der Arbeitsmigration vorliegt, wird es kaum möglich sein, den Mangel an Fachpersonal zu beheben. Wer wirklich an einer Lösung interessiert ist, wird am Ende um ein Einwanderungsgesetz mit einem Punktesystem nicht herumkommen. Jeder, der weniger will, muss sich vorwerfen lassen, dass es ihm nicht um die Behebung des Fachkräftemangels geht. Der Migrationsrat räumt denn auch freimütig ein, dass er sich in erster Linie eine Entlastung des Asylsystems erhofft, und verweist auf die positiven Effekte der Geldüberweisungen von Migranten in ihre Heimat, wohl wissend, dass diese sich zu einem guten Teil aus den hierzulande erhaltenen Transferleistungen speisen. Die Dritte Welt zu uns zu holen, statt die Strukturen vor Ort zu verbessern, ist aber ein zum Scheitern verurteiltes Entwicklungshilfekonzept. Fatalerweise fußen darauf nicht nur die jüngsten UN-Vereinbarungen.

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4 Kommentare

  1. Ich arbeite im Sprachkursbereich und möchte meine Beobachtungen zur Westbalkanregelung beitragen. Meiner Meinung nach gibt es bei dieser Regelungen einige Unterschiede zur ungeregelten Migration via Asylrecht.
    Migranten, die mit dieser Regelung gekommen sind, arbeiten. Sie arbeiten in der Tat oft unqualifiziert, was nicht heißt, dass alle unqualifiziert sind. Manche arbeiten auch unter ihrer Qualifikation. Da ihre Aufenthaltsgenehmigung an die Beschäftigung gebunden ist, sind ausbeuterische Arbeitsverhältnisse nicht ausgeschlossen.
    Familiennachzug geht nur, wenn das Einkommen für die Versorgung der Familie ausreicht.
    Zumindest hier in Bayern bestehen die Ausländerbehörden darauf, dass diese Migranten einen Integrationskurs (= Sprachkurs A1 bis B1 plus Orientierungskurs) besuchen. Die Behörden machen auch dann massiv Druck, wenn es wegen langer Arbeitszeiten (z. B. im Sommer auf Baustellen) oder wegen Schichtarbeit nahezu unmöglich ist, einen Kurs zu besuchen.
    Integrationskurse werden vom BAMF geregelt und finanziert. Die für alle Teilnehmer geltenden Regelungen bedeuten für Migranten vom Westbalkan: Da sie anders als viele Flüchtlinge ein Vollzeit-Arbeitseinkommen haben, müssen sie einen Eigenanteil von 195 € pro Modul bezahlen, insgesamt 7×195 € = 1.365 €. Wer den Kurs innerhalb einer bestimmten Zeit mit Erfolg absolviert, kann nach dem Kurs auf Antrag 50% seines Eigenanteils zurückbekommen.
    Viele Migranten vom Westbalkan wussten vorher nicht, dass sie in Deutschland einen Deutschkurs besuchen müssen.
    Die meisten sind interessiert, Deutsch zu lernen, aber ihre Arbeitsbedingungen machen ihnen das nicht leicht. Ihre Bildungsvoraussetzungen sind in der Regel besser als die mancher Flüchtlinge. Eine schlechte Schulbildung bedeutet auf dem Balkan immerhin noch mindestens 8 Jahre Schule, oft mit anschließendem Besuch einer Berufsschule. Bosnisch und Albanisch sind die häufigsten Muttersprachen. Beide Sprachen werden mit dem lateinischen Alphabet geschrieben, sodass keine neue Schrift gelernt werden muss.

    1. Herzlichen Dank! Das ist ein sehr wichtiger Beitrag, der untersreicht, wie fahrlässig dieselbe Regelung für Migranten der nicht-europäischen Zuwanderungswellen wäre.

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