23.04.2024 Herzlich willkommen!

Der Zensurminister: Heiko Maas und der Angriff auf das Grundgesetz

facebook zensur photo
Photo by Skley

Sie haben es geschafft. Auf den letzten Drücker haben Heiko Maas und seine Gehilfen ihr wichtigstes Vorhaben der Legislaturperiode durchgeboxt – und vermutlich auch ihr grundgesetzwidrigstes. Von nun an gibt es in Deutschland eine Zweiklassen-Meinungsfreiheit: Die politisch tolerierte Meinung einerseits, die auch weiterhin unbehelligt in Wort und Schrift geäußert werden darf, und die davon abweichenden Wortmeldungen andererseits, die bislang lediglich offiziell geächtet waren, in den sozialen Netzwerken nun aber per Gesetz von der Löschung bedroht sind. Was geschrieben werden darf, entscheiden nicht mehr die Gerichte, sondern die Mitarbeiter großer Netzwerkbetreiber. Man muss kein Berufspessimist sein, um zu ahnen, dass künftig auch zulässige Meinungsäußerungen gelöscht werden, weil Facebook & Co. die absurd hohen Geldbußen fürchten, mit denen das Gesetz droht. Zwar sollen nur „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ entfernt werden, doch liegt genau hier das Problem: In einem Rechtsstaat haben Richter, nicht Laien, darüber zu befinden, ob eine Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Eine wie auch immer geartete Offensichtlichkeit gibt es in den seltensten Fällen, zumal gerade das von der Verfassung verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit sehr weit gefasst ist. Der neumodische Begriff der Hassrede, der alles umfasst, was unerwünschte politische Haltungen zum Ausdruck bringt, ist jedenfalls mit Sicherheit kein geeigneter Maßstab – und auch keiner, den das Grundgesetz vorsieht.

Es scheint gängige Praxis zu sein, dass linke Hasskommentare und islamistische Hetze trotz zahlreicher Beschwerden nicht gelöscht werden

Nach der wohlwollend begleiteten Kaperung des Rechts durch den Wächterrat der Moralisten, versetzt Maas der Jurisprudenz einen weiteren Tiefschlag. Denn mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz geht ein Teil der Justizhoheit auf private Konzerne und Nichtregierungsorganisationen über. Nicht ohne Grund kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Rechtgutachten zu einem vernichtenden Urteil: Er sieht sich genötigt, den Bundesjustizminister darüber aufzuklären, dass die Meinungsfreiheit „für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend“ sei und überhaupt nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden dürfe. Das Vorhaben scheitere überdies daran, „dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten erhebliche Schwierigkeiten“ gebe. Trotz dieser schallenden Ohrfeige und einer zusätzlichen Rüge durch die Vereinten Nationen verhalfen die Abgeordneten des Bundestages dem Ansinnen der Regierungskoalition zum Erfolg. So müssen sich wohl bald Deutschlands Verfassungsrichter mit der „Causa Maas“ beschäftigen. Vielleicht werden sie dann auch die Frage beleuchten, warum es gängige Praxis zu sein scheint, dass linke Hasskommentare und islamistische Hetzparolen trotz zahlreicher Beschwerden nicht gelöscht werden, während etwa die kritische Auseinandersetzung mit dem Islam regelmäßig zur sofortigen Löschung oder gar zur tagelangen Sperrung des betroffenen Nutzers führt.

Es ist erschreckend, dass ausgerechnet Berufsparlamentarier offenbar nicht fähig sind, die Lehren aus zwei deutschen Diktaturen zu ziehen

Wenngleich das Gesetz wohl keinen Bestand haben wird, muss man feststellen, dass der SPD auf den letzten Metern ihrer Regierungszeit ein echter Coup geglückt ist. Mit der aus heiterem Himmel auf die Tagesordnung gesetzten Abstimmung zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare hatte sie geschickt vom Zensurgesetz ihres Bundesjustizministers abgelenkt. Sie wusste, dass die leidenschaftliche Debatte rund um die „Homo-Ehe“ alles andere übertönen würde. Nahezu unbemerkt konnte der Bundestag so das „Hassrede-Gesetz“ durchwinken. Die allermeisten Parlamentarier schwänzten die folgenschwere Entscheidung übrigens, was viel über deren Demokratieverständnis aussagt. Sie haben damit ihrem Berufsstand weiteren Schaden zugefügt. Auch das ohnehin in Mitleidenschaft gezogene Vertrauen in den Rechtsstaat wird weiter abnehmen, während die Spaltung der Gesellschaft voranschreitet. Wie keine andere Bundesregierung zuvor, hat sich die Große Koalition in den zurückliegenden Jahren an den Bürgerrechten zu schaffen gemacht. Es ist in höchstem Maße erschreckend, dass ausgerechnet Berufsparlamentarier zu jenen Unbelehrbaren gehören, die offenbar nicht fähig sind, die Lehren aus zwei deutschen Diktaturen zu ziehen. Die jubelnden linken Denunzianten, die sich derzeit sicher sein können, von Löschungen verschont zu bleiben, seien allerdings daran erinnert, dass der Zeitgeist einem steten Wandel unterliegt. Wer sich heute als Jäger fühlt, könnte schon bald zu den Gejagten gehören.

 

 

Mein aktuelles Buch „Das Grauen – Deutschlands gefährliche Parallelgesellschaft“ ist im Handel erschienen. „Spukschloss Deutschland“ ist als Ebook und als signiertes Taschenbuch erhältlich. Im Paket können Sie die beiden Bücher direkt von mir zum Sonderpreis erwerben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

%d Bloggern gefällt das: