Den Klodeckel des Tages erhalten die 515 Abgeordneten im Deutschen Bundestag für ihren Versuch, die Bürger dieses Landes ohne Rücksicht auf deren legitime Rechte an die nirgends vom Volk gewählten Gremien der Europäischen Union auszuliefern. Im April 2008 stimmten sie dem sogenannten Vertrag von Lissabon zu, den anschließend der Bundesrat abnickte. Immerhin hatte unser Bundespräsident eine Sternstunde, als er die Unterschrift unter die leichtfertige Entscheidung verweigerte. Und nun hat ihm die einzige verlässliche Instanz in diesem Staat, das Bundesverfassungsgericht, Recht gegeben. Dessen Richter erteilten der herrschenden Politikerkaste einmal mehr eine schallende Ohrfeige. Die im Vertrag erheblich ausgeweiteten Befugnisse der EU sehe man als „noch mit dem Grundgesetz vereinbar“ an, eine Formulierung, die treffend beschreibt, mit welch großen Bauchschmerzen das höchste deutsche Gericht seine Entscheidung pro Lissabon-Vertrag traf. Die eindeutige Kritik, dass eine Zustimmung nur unter der Voraussetzung deutlich verbesserter Beteiligungsrechte unserer gewählten Volksvertreter erfolgen dürfe, bringt die Politik mächtig ins Schwitzen. Gedanklich schon fast in der Sommerpause, muss man nun noch einmal nachsitzen, um die schlampige Arbeit nachzubessern. Das Kunstwerk soll ja zum Jahreswechsel fertig, sprich in allen 27 EU-Staaten ratifiziert sein. Das wird auch gelingen, denn wo Politiker etwas wollen, findet sich (fast) immer auch die passende Lösung. Nur manchmal steht noch eine aufrechte Instanz im Weg, doch auch die lästigen Verfassungsrichter werden unsere Ego-Shooter aus der Politik irgendwie noch loswerden…
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