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Mehr als ein Kopftuch: Das fatale Karlsruher Missverständnis

Der „Klodeckel“ geht diesmal an das Bundesverfassungsgericht für die Aufhebung des von ihm selbst 2003 für statthaft erklärten generellen Kopftuchverbots für Lehrkräfte. Damals hatte man den Bundesländern erlaubt, „Bekleidung von Lehrern, die als religiös motiviert verstanden werden kann“, zu untersagen. Damit war insbesondere das Tragen von Kopftüchern gemeint. Doch nun

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