19.03.2024 Herzlich willkommen!

Tichys Irrtum: Wie ein Trugschluss die Netzgemeinde in Aufruhr versetzt

censorship by Tatiana Popova
Photo by Tatiana Popova / shutterstock.com

Am Ende könnte es tatsächlich kommen, das Gesetzesmonster, dessen Name bereits alles verrät: Sie wollen es eben, das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Deutschlands Berufspolitikern und ihren medialen Gehilfen kann es gar nicht schnell genug gehen, wenn es heißt, die sozialen Netzwerke von Hass und Hetze zu befreien. Denn natürlich meinen sie damit nicht die Hasskommentare linker Extremisten, in denen reihenweise übelste Beleidigungen ausgesprochen oder gar offen zur Gewalt aufgerufen wird. Und sie meinen erst recht nicht die Hetzparolen islamistischer Kämpfer, die zur hemmungslosen Jagd auf Ungläubige anstacheln. Nein, Facebook, Twitter & Co. sollen mit dem vom Bundesjustizminister eilig zusammengeschusterten Gesetz von „rechter Hetze“ gesäubert werden. Und damit fängt das Problem bereits an. Denn, was genau das ist, wird am Ende regelmäßig nur die Justiz klären können. Und so ist das Scheitern des Gesetzes vorprogrammiert. Am Freitag befasste sich der Bundestag erstmals mit dem Maas´schen Monster. Im Vorfeld hatten alle Parteien Bedenken angemeldet. Die Unions-Fraktion hatte diese am Vorabend der Beratungen in einer Pressemitteilung formuliert. Zwar sei man grundsätzlich für eine entsprechende Kontrolle, doch müsse das Gesetz „substantiell verbessert werden“. Wohl nur besonders kühne oder ausgesprochen realitätsfremde Beobachter hatten daraufhin erwarten können, dass Maas samt seines 30-seitigen Papiers am Freitag zum Teufel gejagt werden würde.

Der Abgesang auf die Meinungsfreiheit steigerte sich zum hysterischen Chor – obwohl die Demokratie eine Sternstunde erlebt hatte

Als in der Bundestagsdebatte deutlich wurde, dass es keine Abstimmung geben werde, die das Gesetz auf der Stelle kippen könnte, vermeldeten die ersten Kommentatoren, Maas habe sich durchgesetzt. Auf die Spitze trieb es das Magazin „Tichys Einblick“, auf dem ein mir bis dato völlig unbekannter Autor die wütende Botschaft verbreitete, die CDU sei wieder einmal umgefallen. Er vermittelte dabei den Eindruck, das Gesetz sei „durchgewunken“ worden. Sofort reagierte die Netzgemeinde. Die in die Welt gesetzte Mär verbreitete sich wie ein Lauffeuer. Der Abgesang auf Demokratie und Meinungsfreiheit steigerte sich zum hysterischen Chor – obwohl an jenem Freitag die Demokratie eine Sternstunde erlebt hatte. Denn tatsächlich hatte das Parlament verhindert, dass der ideologische Eifer eines Justizministers das Grundgesetz hatte aushebeln können. Dabei ist der Verweis in den zuständigen Fachausschuss das Zweitschlechteste, was einem Antragssteller nach der sofortigen Ablehnung passieren kann. Mit dem Weg der Nachbesserung über die Bundestagsausschüsse ist auch der Zeitplan und damit das Vorhaben als Ganzes infrage gestellt. Wer da vom „Umfallen“ und „Durchwinken“ spricht, verbreitet schlichtweg Unwahrheiten. Es bleibt offen, ob der Autor dies in völliger Unkenntnis parlamentarischer Abläufe und Geschäftsordnungsverfahren getan hat, oder ob er bewusst Stimmung machen wollte. Beides ist der Glaubwürdigkeit und Seriosität eines politischen Magazins ausgesprochen abträglich.

Es ist nicht hilfreich, wenn ein seriöser Journalist seine Plattform dafür hergibt, dass Leser mit Falschdarstellungen aufgewiegelt werden

Ich bin ein wirklicher Fan von Roland Tichy und seinem Magazin. Der am Freitagmittag veröffentlichte Schnellschuss ist aber alles andere als ein Ruhmesblatt. Es ist im Kampf für die Meinungsfreiheit nicht besonders hilfreich, wenn ein seriöser Journalist seine reichweitenstarke Plattform dafür hergibt, dass Leser mit Falschdarstellungen aufgewiegelt werden. Immerhin hat sich die Redaktion meine Einwände offenbar zu Herzen genommen und den Artikel nunmehr an den entscheidenden Stellen abgeändert. Auf die weiterhin irreführende Headline „Gestern sagte die Union stop, heute go“ wollte man dann aber doch nicht verzichten. Nun bleibt abzuwarten, ob und wie das Gesetz vor der Sommerpause den Weg zurück ins Parlament findet. Maas hat es eilig, denn er weiß, dass er nur noch bis zum Herbst im Amt sein wird. Die medialen Steigbügelhalter der Orwell´schen Gesetzesinitiative bemühten sich derweil, die krachende Niederlage des Bundesjustizministers in einen Sieg umzudeuten. So jubelte die Rheinische Post: „Maas bringt Gesetz gegen Hasskommentare auf den Weg“, wohl in der Hoffnung, ihre Leser mögen gar nicht erst bis zu jener Textstelle vordringen, an der man mit Blick auf die nun folgenden Ausschussberatungen kleinlaut zugibt, es zeichne sich ab, „dass der Entwurf bei derartigen Anhörungen durchfallen wird“. Es hätte „Tichys Einblick“ viel besser zu Gesicht gestanden, eben diesen Punkt zu thematisieren, statt marktschreierisch falsche Fährten zu legen und für Verunsicherung zu sorgen.

 

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Ein Kommentar

  1. In Deutschland gibt es keine Menschenrechte. Weil die Verfasser des GG gar keine Menschenrechte kannten. Es gibt statt dessen Persönlichkeitsrechte. Die politisch ideologische Zersetzung läuft bereits seit 2009 und seit 2010 multiplizieren sich die Opfer täglich. Mit „Sonnenstaatland“, finanziert mit Zwangsabgaben, haben sich die Staatsdiener ein passendes Werkzeug geschaffen. Die Gesetze dazu werden gerade vom Merkel-Regime abgenickt. Die Opfer der PID werden bis heute verleugnet / als „Querulanten“ verleumdet

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