Die unendliche Geschichte der Banken-Rettung beschäftigt uns weiter. Offiziell nennt man sie Euro-Rettung. Und dabei geht der heutige „Klodeckel“ an einen, der momentan alles tut, um sich in Europas Politik beliebt zu machen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble würde wohl gerne Nachfolger des amtsmüden Euro-Gruppen-Chefs Jean-Claude Juncker werden. Da macht es sich gut, Schuldensünder bei Laune zu halten, die spätestens zum Jahreswechsel über die Neubesetzung entscheiden werden. Dass Frankreich aus alter Furcht vor einem zu einflussreichen Nachbarn Schäuble ablehnt, ist bekannt. So muss dieser seine Unterstützung damit erkaufen, dass er sich beim „Club Med“ aus Griechen, Italienern, Portugiesen und Spaniern als glaubhafter Retter der Währungsunion profiliert – und sei es auf Kosten seiner politischen Prinzipien. Dies wurde einmal mehr deutlich, als das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Dienstag zur Anhörung in Sachen ESM lud. Deutschlands oberste Richter haben die wenig beneidenswerte Aufgabe, darüber zu entscheiden, ob die Politik mit der Ratifizierung des Ermächtigungsgesetzes zu weit gegangen ist. Viele, vor allem die weit über 20.000 Kläger, sehen dies so. Sie prangern an, dass Deutschlands Bundestagspolitiker in einer unheilvollen Allianz gegen das Grundgesetz verstoßen, indem sie dem unwiderruflichen Rettungsschirm zustimmen. Der dann zuständige ESM-Gouverneursrat wird volle juristische Immunität genießen, keinerlei Aufsichts- oder Rechnungslegungspflichten unterliegen, weder wählbar, noch abrufbar sein und insbesondere ein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf das volkswirtschaftliche Vermögen eines jeden Mitgliedsstaates haben. Was sich liest, wie die Nacherzählung der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten ist keine Fiktion, sondern Wirklichkeit. So wird es – wenn niemand mehr Einhalt gebietet – ab Januar 2013 kommen. Da ist es gut, dass sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle einige Monate Zeit nimmt, um mit seinen Kollegen des Zweiten Senats sehr genau zu prüfen, ob dies von unserem Grundgesetz gedeckt ist. Minister Schäuble hat sein Urteil längst gefällt: Alles easy, kein Verfassungsbruch. Mit selbstgerechter Ignoranz der grundgesetzlich verbrieften Gewaltenteilung treibt er das höchste Gericht zur Eile an und lässt keine Gelegenheit aus, um zu erklären, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit Zeitverschwendung ist. Mit verräterischer Miene scheint er dabei über die Albernheit des Bundesverfassungsgerichts zu schmunzeln, zu glauben, es könne am Lauf der Dinge etwas ändern. Eine pikante Randnotiz: Die Kanzlerin hätte Voßkuhle (wie aller ihr unbequemen Persönlichkeiten) im Frühjahr am liebsten auf das Amt des Bundespräsidenten weggelobt, damit er ihr künftig nicht mehr in die Quere kommt. Man wendet sich angesichts dieser Machenschaften mit Ekel ab.
Schäubles Euro-Eifer und das lästige Bundesverfassungsgericht
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