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Mutlose Richter: Karlsruhe beugt sich den Anti-Euopäern

Die Woche hatte es in sich. Immer neue „Preisträger“ drängten nach vorne. Als ich mich dann für den „Einpeitscher vom Bosporus“ entschieden hatte, kam das Bundesverfassungsgericht und warf alle meine Gedanken wieder über den Haufen. Aber der Reihe nach: Zunächst gönnte sich der türkische Ministerpräsident Erdogan nicht nur einen seiner berühmt-berüchtigten Wahlkampfauftritte in Berlin, bei denen sich die Frage stellt, was die Bundeskanzlerin davon abgehalten hatte, mit großem Getöse in Palma de Mallorca einzumarschieren, um die dort lebenden Deutschen im Bundestagswahlkampf zu mobilisieren. Dann beschloss das türkische Parlament auf Antrag von Erdogans AKP eine weitgehende Internetzensur. Von nun an dürfen Behörden nach Belieben Internetsperren ohne Gerichtsbeschluss verhängen. Außerdem sind Provider künftig verpflichtet, Verbindungsdaten zwei Jahre lang zu speichern. Die EU zeigte sich empört, was einigermaßen verwundert, gibt es doch auch dort ähnliche Bestrebungen. Vielleicht also war Erdogans Vorstoß gar als Entgegenkommen gemeint, um dem stockenden Beitrittsprozess seines Landes neuen Schwung zu verleihen. Man weiß es nicht.

Bleiben wir bei der EU. Genauer gesagt bei ihren Euro-Mitgliedsstaaten. Diese erwartete am Freitag eine spannende Entscheidung. Zwar urteilte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage von mehr als 37.000 Beschwerdeführern „nur“ über die Verfassungsmäßigkeit nach deutschem Recht, doch wusste jeder, dass der Karlsruher Urteilsspruch ein europäisches Erdbeben hätte auslösen können. Es ging um nicht weniger als die Frage, ob der von der Europäischen Zentralbank (EZB) vor eineinhalb Jahren angekündigte unbegrenzte Ankauf von Staatsanleihen zur „Rettung“ des Euro-Systems mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zwar hat die EZB von diesem „OMT-Programm“ bisher keinen Gebrauch gemacht, doch waren sich die acht Verfassungsrichter mit gewaltiger Mehrheit einig, dass dieses „über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt.“ Ohne parlamentarischen Auftrag darf die EZB ihre Gelddrucker also nicht anwerfen, um klinisch tote Euro-Patienten künstlich zu beatmen.

Doch trotz der eindeutigen Feststellung sah sich das Gericht nicht imstande, abschließend zu entscheiden. Es legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Zu groß war wohl die Angst, dem Euro-Projekt den Todesstoß zu versetzen. Und damit ist der Ausgang programmiert, zumal amtierender Präsident des EuGH der Grieche Vassilios Skouris ist. Die EZB-Granden atmeten erleichtert auf und bewiesen viel Kreativität dabei, die klaren Worte aus Karlsruhe in ihrem Sinne umzudeuten, ganz so, wie man es von den Politbüros früherer Tage kennt. Und auch ihre Brüsseler Gehilfen meldeten sich umgehend zu Wort. Sie frohlockten angesichts der Kapitulationserklärung des höchsten deutschen Gerichts, das zwar die Rechtswidrigkeit des EZB-Handelns feststellte, von einem Urteilsspruch aber absah. Damit ist die letzte Bastion gefallen. Die Anti-Europäer haben nun freie Bahn auf ihrem Kurs der Entdemokratisierung der Europäischen Union. Und die Transferunion mit nach unten offener Umverteilungsskala ist errichtet. Seit Freitag ist klar, dass in der Euro-Frage künftig auch in Deutschland Macht vor Recht geht – und dafür gibt´s den „Klodeckel des Tages“.

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