19.04.2024 Herzlich willkommen!

Kampf gegen Rechts: Die Bundesregierung und ihr verfassungswidriges Gesetz

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geralt / pixabay

Sie drücken aufs Tempo. Anfang Februar soll sie endlich kommen, die von der Großen Koalition seit langem geplante Verschärfung des Gesetzes gegen Hassrede im Internet. Mit dieser sollen Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet werden, als hetzerisch eingestufte Inhalte nicht mehr nur zu löschen, sondern die Bestandsdaten der Urheber darüber hinaus an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Die zusätzliche Verpflichtung, die zur Meldung zahlloser Internetnutzer an die Behörden führen wird, ohne dass dieser ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt, hatte das Bundesverfassungsgericht unmittelbar nach der Beschlussfassung durch den Bundestag als verfassungswidrig eingestuft. Aus diesem Grund hat Bundespräsident Steinmeier das Gesetz bislang auch nicht unterschrieben. Die Juristen des Bundespräsidialamtes sind ganz offensichtlich zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben „evident verfassungswidrig“ ist. Genau so definiert unser Grundgesetz die Prüfpflicht des Staatsoberhauptes. Seither bedrängt die Bundesregierung ihren eigentlich lediglich als Statthalter eingesetzten ersten Mann im Staat, das illegale Gesetz in Kraft zu setzen. Der Kampf gegen Rechts sei so wichtig, dass Verfassungsbedenken zurückstehen müssten. Man werde, so heißt es aus den Ministerien, dann schon ein „Reparatur-Gesetz“ erarbeiten, das die Verfassungswidrigkeit behebe. Ein solches Vorgehen wäre beispiellos in der deutschen Geschichte. Die Handelnden wissen, dass sie sich mit dieser kriminell anmutenden Vorgehensweise Zeit erkaufen und bis zu einer Korrektur Hunderttausende Bürger ins Visier nehmen könnten.

Aus gutem Grund sieht unser Rechtsstaat vor, dass die Strafverfolgung im Einzelfall immer erst nach gründlicher Prüfung erfolgt

Die Renitenz Steinmeiers, der in diesem Fall genau das tut, was das Grundgesetz vorschreibt, ärgert die Ideologen im Regierungsapparat. So prächtig hatte sich vor allem der linke Flügel der SPD sein Leuchtturmprojekt vorgestellt. Und auch der Koalitionspartner war auf Kurs. Nun steht nur noch das Grundgesetz dem Vorhaben im Weg, im Internet gezielt Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, die dem linken Mainstream zuwider sind. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Ich rede keinesfalls die Tatsache klein, dass es in den sozialen Netzwerken vor extremistischen Ansichten wimmelt. Auch mich widert es an, rechtsradikale Parolen lesen zu müssen. Doch es gibt bereits eine gesetzliche Grundlage, um dies zu verfolgen. Aus gutem Grund sieht unser Rechtsstaat vor, dass die Strafverfolgung im Einzelfall immer erst nach gründlicher Prüfung erfolgt. Wer Netzwerkbetreiber verpflichtet, selbst darüber zu befinden, was durch das Recht auf Meinungsäußerung abgedeckt ist und was nicht, legt die Hoheit über die Rechtsprechung in die Hände des Mobs. Fakt ist nämlich, dass ein großer Teil der Löschungen in den sozialen Netzwerken auf Hinweise von Nutzern erfolgt. Regelmäßig führen Einsprüche der Betroffenen dann zur Rücknahme der Löschung. Dies zeigt, wie gefährlich es ist, die Übermittlung persönlicher Daten zur kriminalpolizeilichen Erfassung auf Basis der anonymen Anschwärzung von Gegnern legitimieren zu wollen. Eben diese staatlich gewünschte Denunziation zur Eliminierung Andersdenkender war eines der zentralen Elemente zur Absicherung der Herrschaft in den beiden deutschen Diktaturen.

Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten

Ohnehin ist schon der Titel des Gesetzes entlarvend. Dieser macht deutlich, dass es im Kern gerade nicht um den Kampf gegen jeglichen Extremismus geht. Das Anti-Hass-Gesetz ist nämlich explizit auf die „Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ ausgerichtet. Nur erahnen lässt sich dabei, dass auch linksextremistische oder islamistische Hetze bekämpft werden soll, für die es im Internet mindestens ebenso viele Beispiele gibt, wie für rechtsextremen Hass. Im Alltag ist zu erkennen, dass die Motivation zur Denunziation im linken Lager um ein Vielfaches ausgeprägter ist als im rechten. Es rühren sich weit weniger Internetnutzer, um linken oder religiösen Hass zu melden, was in der Natur der Ideologien liegt. Die Lust an der Denunziation ist nun einmal im links-kollektivistischen Lager und bei religiösen Fanatikern besonders ausgeprägt. Dass die Regierenden die Vorfälle im Kapitol zum Anlass nehmen, die Dringlichkeit ihrer Gesetzesverschärfung zu betonen, untermauert den Eindruck, ihnen gehe es in erster Linie darum, die Freiheit der Meinungsäußerung einseitig zu beschneiden. Sie sind der Überzeugung, dass die ins Parlament eingedrungenen Trump-Anhänger durch die Tweets des scheidenden US-Präsidenten angestiftet worden sind. Die gleiche Entschlossenheit sucht man allerdings hierzulande vergeblich, wenn nach linksextremen Aufrufen im Netz deutsche Städte in Schutt und Asche gelegt werden, oder wenn rund um islamistische Anschläge die Freude über die Vernichtung Andersgläubiger in den sozialen Netzwerken offen zur Schau getragen wird. In wenigen Tagen werden wir schlauer sein. Und die Prognose fällt leicht: Das verfassungswidrige Gesetz wird kommen.

 

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5 Kommentare

  1. Gut, dass diese totalitären staatlichen Bemühungen hier deutlich thematisiert werden!
    Dieser inquisitorische Eifer ist schon unfassbar und einfach nur zum K….!
    Auch denjenigen, die weit davon entfernt sind, irgendwelche rechten oder sonstwie gearteten ‚Hass‘-Botschaftern durch den Aether zu senden, sei aus Prinzip angeraten, ihr WhatsApp-Account peu á peu in den telegram-messenger zu transferieren. Die Zahlen der Registrierten steigen dort ja nicht zufällig rasant an.

  2. Ein Blick in die Geschichte zeigt das es genau wieder dahin zurück geht. Die Wurzel dieses Übels vernute ich ist der sehr tief sitzende Neid gepaart mit dem Sozialismus unterschiedlichster Ausprägung in einem beträchtlichen Teil der Gesellschaft !
    Das Denunziantentum blühte im nationalsozialistischen Reich. Es war ein Massenphänomen. Ohne Denunziationen – die zahllosen freiwillig erfolgten Anzeigen von missliebigem Verhalten – hätte es der nationalsozialistische Überwachungsstaat niemals vermocht, die ganze
    Gesellschaft mit seinem Terror zu durchsetzen. Die schwammigen Begriffe im „Heimtückegesetz“ ermöglichen es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“ konnte mit Gefängnis von unbestimmter Dauer bestraft werden!

  3. Das verfassungswidrige Gesetz nannte sich vor geraumer Zeit „Gesetz gegen Schwätzer und Hetzer“ und war in erste Linie als Parteienschutzgesetz gedacht.

    Suchen Sie doch mal nach „. . . der Führer ist ein Lump“.

    Es gibt keine Social-Media-Konzerne. Die Mainstream-Presse macht sie dazu, indem sie Facebook und die anderen Konzerne (YT, Google, Twitter, ..) immer wieder als soziale Medien bezeichnet und der Nutzer das Attribut übernimmt.

    Private Medien zeichnen sich durch „Zensur“ aus. Die Zensur ist geradezu die Genesis zum privaten Medium. Zensur ist legal – für ein privates Medium! Untersagt sind Vor- UND Nachzensur dem ÖRR und staatlichen Stellen. Sollte es trotzdem Bestrebungen in die Richtung geben, ist das unzweifelhaft verfassungswidrig.

    Facebook ist „kein“ privates Medium, Facebook ist ein „Provider“ und wird besteuert wie ein Provider. Der Fisch stinkt wieder mal vom Kopf.

    Die Politik darf Provider weder mit Gesetzen zur Zensur analten noch sie dazu ermuntern. Sie fördert damit die Mutation des „Providers“ Facebook zum „Supermedium“ Facebook, einer Art RTLMega mit Mark Zuckerberg als Superchefredakteurs.

    Der User, der rechtmäßige private Medienbetreiber bei Facebook, wird mittels des Gesetzes entrechtet und an die Willkür eines Mark Zuckerberg ausgeliefert. Denn jeder private Account bei Facebook ist „ein privates Medium“. Das liegt in der Natur der Sache.

    Der Staat hat den Telekommunikationsbereich illegal privatisiert und damit der Kartellbildung Vorschub geleistet. Dann hätte er zumindest dafür Sorge tragen müssen, daß die Konzerne staatliche Aufgaben übernehmen und die Telekommunikation allen zugänglich bleibt. Der Staat durfte niemandem einen Telefonanschluß verweigern. Warum dürfen das Youtube und Facebook?

    Worterklärung:
    „Verfassungsfeindlich“ sollte verwendet werden, wenn gegen einen Artikel verstoßen wird. „Verfassungswidrig“, wenn die ganze Verfassung angegriffen wird.

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