20.04.2024 Herzlich willkommen!

Poppen fürs Wahlrecht: Schwesigs Geburtenförderprogramm

Sie hat längst ein Abonnement auf den „Klodeckel des Tages“. Manuela Schwesig glänzt immer wieder mit Vorstößen, bei denen man nie so richtig weiß, wie ernst man sie nehmen soll. Sie sind zwar schlagzeilenträchtig, taugen aber nicht so recht als Arbeitsnachweise für die blasse Familienministerin. Auch im jüngsten Fall handelt es sich um eine unausgegorene Idee: Die SPD-Politikerin fordert ein Wahlrecht für Kinder. Dieses soll von deren Eltern wahrgenommen werden, die pro Kind ein zusätzliches Kreuz auf dem Wahlzettel machen dürften. Anlässlich des 25. Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention begründete Schwesig ihren Vorstoß damit, dass Kinder mehr Einfluss auf die Politik bräuchten. Dass es dazu nützlich wäre, deren Eltern mit zusätzlichen Stimmrechten auszustatten, ist allerdings nicht nur eine abwegige Vorstellung, sondern entlarvt Schwesigs Vorschlag als reine PR-Aktion. Natürlich wird niemand etwas gegen eine sinnvolle Familien- und Bildungspolitik einwenden, die Kinder stärkt und ihre Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben verbessert. Doch stattdessen tut Schwesigs Große Koalition mit dem Rentenpaket auf Kosten künftiger Generationen gerade das Gegenteil.

Und nicht nur hier offenbart sich die ganze Einfallslosigkeit der Politik, die einerseits Milliarden mit der Gießkanne verteilt und andererseits Finanzlücken dadurch zu stopfen versucht, dass sie künftige Gewinne aus dem „Schneeballsystem Rente“ abschöpft. Dass ihre Idee schon an der praktischen Umsetzung scheitert, stört Schwesig offenbar nicht. Welcher Elternteil soll das „Erstzugriffsrecht“ bekommen? Wer entscheidet über familieninterne Differenzen, wenn Vati lieber die FDP wählt und Mutti ihr ökologisches Gewissen mit einem zusätzlichen Kreuz beim grünen Lager beruhigen will? Was ist, wenn in der modernen Patchwork-Welt die Mutter ihre Stimme in Hamburg abgibt, der Vater aber längst mit der neuen Lebensgefährtin in München lebt und dort zeitgleich auf sein Mehrfachstimmrecht pocht? Wie sollen die armen Wahlhelfer dies überhaupt kontrollieren? Und natürlich steht auch unser Grundgesetz der ehemaligen SPD-Nachwuchshoffnung im Weg. Dort ist festgelegt, dass bei Bundestagswahlen erst ab 18 gewählt werden darf. Und – was viel schwerer wiegt – die Wahl muss geheim und frei erfolgen. Doch was ist an einer Wahl geheim oder frei, die von anderen getroffen wird?

Wie soll der Wille des Kindes überhaupt festgestellt werden? Alle Eltern glauben zu wissen, was ihr Kind sich wünscht. Man darf aber sicher daran zweifeln, dass dies für den Wahlgang zutrifft. Wenn Kinder wählen dürften, stünden jene Parteien hoch im Kurs, die ein Grundrecht auf Fast Food und endlose Nächte vor der Spielekonsole versprechen. Es ist schon arg durchschaubar, dass im Verlauf der Zeit in vielen SPD-geführten Bundesländern das Wahlalter für Landtags- und Kommunalwahlen unter die Volljährigkeitsgrenze abgesenkt worden ist. Das Kalkül ist klar: Heranwachsende wählen eher links. Ähnlich verhält es sich wohl mit dem von der SPD immer wieder geforderten Wahlrecht für (Nicht-EU-)Ausländer. Nun sollen also Eltern zu den Sozis gelockt werden, indem man ihnen das Mehrfachwahlrecht verspricht. Schwesigs Vorstoß passt ganz zur Berliner Politik. Es mag nicht populär sein, dies festzustellen, aber er verdeutlicht vor allem eines: Der Bundestag ist voller Klientel-Parteien. Anders als uns die Medien immer weis machen wollten, tragen diese jedoch nicht die Farbe gelb, sondern vor allem grün, rot und schwarz. Und sie spielen die gesellschaftlichen Gruppen nur allzu gerne gegeneinander aus…

5 Kommentare

  1. ihr versteht den sinn anscheinend nicht , der hinter dieser forderung steht. schaut man sich die Geburtenrate der ethnischen deutschen an und vergleicht diese mit jener sämtlich hereingekarrter fremdvölkischer landräuber , dann wird klar wohin der zug fährt. diese forderung ergänzt nahtlos das von den grünen […] geforderte Wahlrecht für jeden hier lebenden fremdvölkischen landräuber.der bevölkerungsaustausch ist bereits in vollem gange. man betreibt Völkermord auf raten am deutschen Volk , um es in schritten gegen fremdvölker auszutauschen.die bundesmarionettenregierung erfüllt damit wichtige kriegsentscheidende Maßnahmen , fast 70 jahre nach Beendigung der letzten aktiven Kampfhandlungen , im auftrag der Besatzungsmächte und deren Hintermänner in der internationalen Hochfinanz.dieser krieg , ist ein verdeckter krieg , aber er ist auf lange sicht effektiver als ein offener krieg mit waffendie brd ist eine alliierte verbrecherorganisation auf deutschem boden mit dem alleinigen zweck das deutsche Volk erst auszuplündern um es danach sang und klanglos vom Antlitz der erde verschwinden zu lassen.macht euch mal kundig über die ziele der Paneuropa Bewegung, welche ein ziel nach dem anderen unbemerkt in die tat umsetzt.vor allem frag euch mal , welches Völkchen besitzansprüche auf deutsche Heimaterde erhebt , wenn das deutsche Volk vernichtet und seine kläglichen reste unter den Völkern dieser erde aufgeteilt wurden , wo sie ebenfalls dem untergang geweiht sein werden.

    p.hormes
    ohmenheim

  2. Schöner Anlauf – aber leider zu kurz gehüpft… ! 🙂
    Das lässt sich doch bequem weiter analysieren – bis zur echten Todeskrankheit der „Demokratie“.

    „..Wenn Kinder wählen dürften, stünden jene Parteien hoch im Kurs, die ein Grundrecht auf Fast Food und endlose Nächte vor der Spielekonsole versprechen. ..“
    Wenn ich mir so die naiven Narreteien („Wahlwerbung“) der Piraten oder der Grünlinge anschaue dann bin ich geneigt zu behaupten dass damnit Kinder aller Altersklassen angesprochen werden sollen..
    – Es gibt leider zuviel „Wahlberechtigte“ die eigentlich noch naive kleine Kinder sind.. Anders lassen sich die Verkaufsveranstaltungen („Wahlkampf“) eigentlich nicht erklären.
    (Eine Blankovollmacht für alle Sauereien im Tausch für ein „gutes Gefühl ein braver Mensch zu sein.“.)

    Kommen wir jetzt zu den Firmen die „Partei“ genannt werden und in dem Status über alles erhaben sind.

    㤠129
    Bildung krimineller Vereinigungen

    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
    1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
    2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
    3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

    (3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.“
    http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

    Parteien sind erst mal Erwerbsgesellschaften die Bevormundung verkaufen und die Existenz ihrer bezahlten Darsteller sichern.

    Und diese Darsteller greifen nun nach anderen Gruppen deren Bevormundung Legitimation und Existenz verspricht.
    (siehe Post von „AMALEK“ oder „Kinderrechte ins Grundgesetz“ oder die „Rechte der Hierhergeholten“ )

    Wer keine Augen hat zu sehen, keinen Denkapparat für eigene Schlussfolgerungen der wird die logische Entzauberung seiner naiven Kinderwelt auch nicht verstehen. 🙁

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