29.03.2024 Herzlich willkommen!

Schamlose Selbstermächtigung: Eine Regierung und ihr antidemokratischer Schutzwall

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Photo by Christoph Scholz

Das deutsche Infektionsschutzgesetz ist keinesfalls neu. Es trat vor 20 Jahren in Kraft – lange vor Corona. Mehr als ein halbes Dutzend Gesetze wurden seinerzeit gebündelt und der Infektionsschutz als spezielles Gebiet der Gefahrenabwehr verankert, mit der Konsequenz, dass für die Anwendung des Infektionsschutzgesetzes die Grundsätze des Polizeirechts gelten. Anordnungen unterliegen der gesetzlichen Pflicht zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ermessens sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies sehen Rechtsexperten inzwischen infrage gestellt. Kurze Rückblende: Aufgeschreckt durch Bilder, Berichte und Zahlen aus europäischen Nachbarländern mit anfälliger Gesundheitsinfrastruktur sah sich der Bundestag im März veranlasst, das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zu verabschieden. Mit diesem wurde auch das bestehende Infektionsschutzgesetz geändert. Die Neuerungen eröffnen erheblichen Interpretationsspielraum bei der Feststellung einer Epidemie. Das vermutete Vorhandensein einer Bedrohung reicht hierfür aus. Schon dies hatte im Frühjahr für reichlich Unmut gesorgt. Nun geht die Bundesregierung einen Schritt weiter: Das Infektionsschutzgesetz soll erweitert werden, um die parlamentarische Mitsprache noch mehr einzuschränken. Im Zentrum der Kritik von Rechtsexperten steht der neu eingefügte Paragraph 28a. Dieser genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht, so die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen.

Wir brauchen objektive Kriterien, um festzulegen, welche Voraussetzungen für eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erfüllt sein müssen

Auch bei den Oppositionsparteien regt sich Widerstand. Doch wird dies am Ende genügen, um die weitgehende Einschränkung von Grundrechten zu verhindern, die ausschließlich mit Inzidenzwerten, also der relativen Zahl Infizierter, begründet wird? Nicht ohne Grund fordert der Epidemiologe Gérald Krause vom Braunschweiger Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung, auf derlei Schwellenwerte zu verzichten und stattdessen mehrere Indikatoren zusammen zu betrachten, zu denen vor allem die Auslastung der Intensivbettenkapazitäten gehöre. „Kein Grenzwert ist der Richtige“, sagte er bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags am vergangenen Donnerstag. Tatsächlich handelt es sich bei den Beschränkungen, die der Paragraph 28a ermöglicht, um nicht hinnehmbare „Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechte wie die Berufsausübung und Gewerbefreiheit“ – wie nicht nur der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband beklagt. Als Bürger, der mit Unbehagen auf das Gebaren der Regierungskoalition schaut, kommt man nicht umhin, sich der Forderung nach einer politisch unabhängigen Expertenkommission anzuschließen, die mittels objektiver Kriterien festlegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Bundestag überhaupt eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ beschließen kann. Ebenso muss dem Parlament ein Strategiepapier vorgelegt werden, das unterschiedliche Szenarien der epidemischen Entwicklung beinhaltet, klare epidemiologische Zielwerte definiert und Bedingungen für das Inkraft- und das Außerkrafttreten von Maßnahmen festlegt. Nur auf diese Weise kann dem Eindruck der Willkür entgegengewirkt werden.

Die Gesetzesänderung stellt der Regierung einen Blankoscheck aus, sobald sie mit ihrer Bundestagsmehrheit die Feststellung einer Notlage erwirkt hat

Die Bundesregierung hat klargemacht, dass sie nicht daran interessiert ist, ihre Gesetzesänderung demokratiefest zu machen. Nur geringfügig war man bereit, auf die Kritik einzugehen, und etwa die Definition der epidemischen Notlage nachzuschärfen. Doch selbst diese Nachbesserung erfüllt den Zweck nicht. Es ist daher zu befürchten, dass schon in wenigen Tagen, der „Willkürparagraph“ 28a des sogenannten Bevölkerungsschutzgesetzes verabschiedet wird. Er soll den Rügen von Richtern Rechnung tragen, die angezweifelt hatten, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Tatsächlich scheint er aber eher als Schutzwall gegen die Gerichte zu dienen, die Corona-Beschränkungen bislang immer mal wieder kassieren. Die Gesetzesänderung stellt den Regierenden einen Blankoscheck aus, sobald sie mit ihrer Mehrheit im Bundestag die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erwirkt haben. Es gab eine Zeit, in der die Abgeordneten einer deutschen Regierung ähnlich weitgehende Befugnisse eingeräumt hatten. Eine Ausstellung in den Katakomben des Reichstags zeugt von diesem dunklen Kapitel deutscher Geschichte. Getragen war dies damals von der verbreiteten Überzeugung, es gäbe „Not von Volk und Reich“ als Folge einer beispiellosen politischen Propaganda. Wir alle wissen, wie dies ausging. Die bevorstehende Änderung des „Bevölkerungsschutzgesetzes“ ist ein Dammbruch. Es steht mehr auf dem Spiel, als viele glauben. Gewusst haben wollen es irgendwann dann wieder einmal die wenigsten.

 

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15 Kommentare

  1. Seit mind. 5 Jahren wird nur noch von Berlin entschieden, was wir zu dulden haben… Ich verstehe nicht, wieso die Wahlen trotzdem kein anderes Bild abgeben…Ist die Mehrheit der Bevölkerung gehirngewaschen…

    1. Pah! Sie glauben also allen Ernste immer noch daran, dass es bei Wahlen alles „Rechtens“ ist?
      Seit Kohl Kanzler wurde, war mir schon klar: Da stimmt was nicht!
      Schmidt hatte (vorher) die absolute Mehrheit, also über 50%, die CDU gerade mal etwas über 30%. Nach der Mißtrauensfrage dann genau umgekehrt. Da soll also 1/5 der Wähler auf einmal anders gewählt haben? Später wurde mir dann auch mehr und mehr klar, wie da „zurechtgebogen“ wird. Wußten Sie, dass „Leute mit kleinen Geschenken“ in z.B. Altersheime gehen um dort die „Vormünder“ zu „beglücken“? Raten Sie mal bei wem die dann „im Sinne des Bevormundeten“ ihr Kreuzchen machen. Hier sind die nicht ganz so blöd wie „übern großen Teich“. Da gab es ab und an auch schon mal „unregelmäßigkeiten“, die merkwürdigerweise im Sande verliefen. Nun ist es Zeit, die Macht sich ganz unverholen einzuverleiben.
      Corona-Maßnahmen waren doch nur der Test, wieviele der Bürger „jeden, auch noch so Sinnfreien Blödsinn“ mitmachen! Demo in Berlin = alles Rechte usw., weil die sich verweigern.
      BLM (Black lives matter) hörte man nix von Maskenverweigerern etc. und so geht das Landauf Lanab. Sehen Sie mal genauer hin, dann haben Sie den „Roten Faden“ in der Hand. Gehen Sie dem nach (Qui bono), legen Sie ihn weg und nehmen ein anderes Ende. Sie werden sehen: Es führt (dummerweise) immer zu den gleichen …
      Bevor ich das vergesse: Das mit der AfD ist recht amüsant. (Lesen Sie hierzu bitte den Verfassungsrechtler H. von Arnim – Das System) Darin steht: Mitglieder aller im Bundestag vertretenen Parteien entscheiden über die Zulassung und die „Verfassungskonformität“ der beantragenden Partei. Somit wird der „Spaß“ nur zur Polarisierung der (nicht denkenden) Bevölkerung „veranstaltet“.
      Ich hoffe Ihnen hiermit etwas geholfen und nicht verletzt zu haben.
      Mit besten Wünschen und Grüßen
      Mara Cuja

  2. Die Corona-Maßnahmen sind der größte Irrsinn seit dem Nationalsozialismus. Wir brauchen eine Regierungskoalition aus ÖDP und Bündnis C. Mehr dazu auf meiner Internetseite (bitte auf meinen Nick-Namen klicken).

  3. Das ist in der Tat ein deutlicher Einschnitt in unsere Grundrechte. Denn im Gegensatz zur Situation im März wissen wir heute über die Gefährlichkeit (oder relative Ungefährlichkeit für 99% der Bürger) von Corona, die Genauigkeit der PCR Tests (sehr gering), kennen auch de Auswirkungen eines Lockdowns (katastrophal) und kennen die Alternativen zu diesen Maßnahmen (durch Schweden). Dass nahezu unreflektiert – aus Lockdown wurde Lockdown light – an dem autoritärem Notstandsregime festgehalten wird, dieses noch rechtlich in liederlich verfassten Gesetzesänderungen festgeschrieben wird, lässt den Verdacht entstehen, dass es den Machthabern in Berlin um mehr geht als um die kollektive Volksgesundheit.
    Natürlich wollen sie den Fehlalarm des Frühjahrs vertuschen, aber es geht m.E. um mehr: eine weitere Verantwortungsumkehrung. Bei dieser werden aus eigenverantwortlichen Staatsbürgern, die primär selbst für ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen zuständig sind und nur im Notfall nach dem Staat rufen, nun abhängige Untertanen gemacht, die sich selbst als potentielle Infizierte und damit Schuldige an der Krankheit anderer sowie gleichermaßen mögliche Opfer unvorsichtigen, ja fahrlässigem Handelns Dritter ansehen. In diese Zwickmühle geraten kann dem Bürger nur der Staat mit brachialer Hand und durch Anziehen der Zügel Abhilfe verschaffen, in dem er das Verhalten aller massiv reguliert. Da spielen dann Grundrechte plötzlich keine maßgebliche Rolle mehr, die ohnehin mittlerweile eine Funktion der Anzahl der Intensivbetten oder der Fähigkeit der Gesundheitsämter, Infektionsketten aufspüren zu können, geworden ist.

  4. Geht das wirklich um den „Schutz“ der Bevölkerung? Frühere Grippen waren (nachweislich) viel tödlicher. Sagen wir mal (wie die WHO kürzlich ermittelte) wir haben die sterblichkeitsrate von etwa 0,3% (jaja!!!), natürlich ist das auch für jeden Betroffenen und deren Angehörige schlimm, warum (siehe hierzu die offiziellen Sterberaten in D und Weltweit) wird dann 1. Alkohol und 2. Autofahren nicht verboten? Warum fließen so wenig Gelder in (auch andere) Krebs- und Kreislauf-Forschungen? Höchste Sterblichkeit sind allein jährlich über 3 Mio verhungerte !!! Kinder.
    Schwerlich kann man mir hier erklären, warum gegen vieles bzw. für vieles nicht so „beherzt“ eingeschritten wird. Leider steht zu befürchten: Hier geht es um etwas ganz anderes!
    Manch einer munkelt, dass wäre wegen der Wahlen in USA, ich glaube fast eher das es für „Die Macht“ langsam zu unbequem wurde, weil immer mehr Menschen deren „Spiel“ durchblicken. Deshalb wollen sie nun „den Sack zumachen“, damit sie demnächst ganz unverholen als Diktatoren auftreten können, ohne die Marionetten „dazwischen schalten“ zu müssen.
    Noch! Ja noch, denken die Regenten, sie werden partizipieren, doch sie werden ein böses erwachen haben. Nun gut, ich hoffe die „Offenbarung“ ist richtig, dann dauert das nicht lang …
    Bis dahin wünsche ich allen ein friedvolles miteinander.

    1. Beruhigen Sie sich. Alkohol und Autofahren wird ja noch verboten, Motorradfahren am Wochenende wollten sie jetzt im Sommer schon verbieten. Und Böller zu Sylvester aktuell auch wieder.
      Eigene Meinung (und Denken) ist auch schon verboten. Läuft doch gut in Schland.

      Ich würde nun gern schreiben: „Ironie aus“, aber es ist eine traurige Prognose und es ist kein Ende der diktatorischen Maßnahmen in Sicht, nur weitere Verschärfungen.

  5. Seit 2015 ist die Ordnung und Sicherheit in unserem Land nicht mehr gewehrleistet !
    Wer trägt dafür wohl die Verantwortung ?

    1. Wir leben doch im sichersten Deutschland…. Es sind doch „Geschenke“…viele Politiker freuten sich doch… Verantwortung? Nur für die Gäste.. nur das Beste….

      1. Wir leben eben schon lange nicht mehr sicher in diesem Land welches von Tag zu Tag immer mehr seine Identität verliert !

  6. Antidemokratischer Schutzwall. Eine treffende Entlarvung der totaltären Übergriffe auf die bürgerlichen Menschenrechte. „Antifaschistischer Schutzwall“, das war die stalinistische Bezeichnung ihres Massenmordbauwerkes, der „Mauer“ und der Todesstreifen. Es war ein Antidemokratischer Schutzwall.
    Mit diesem Ungetüm wurden den Deutschen in der Ostzone die freien Entwicklungsmöglichkeiten genommen. Der Begriff Antifaschismus geht auf Josef Stalin zurück. Mit ihm wurde aber nicht nur das Nazi-Regime bezeichnet, sondern im Gegenteil die Opfer des Totalitarismus, die mit der Bundesrepublik und den bürgerlichen Staaten den Menschen bürgerliche Freiheiten ermöglichten. Das war der Feind. Der Begriff „Antifaschismus“ ist nur stalinistische Demagogie und wird nur von Stalinisten benutzt.
    Peymanis Begriff rückt die massiven Einschränkingen der Freiheitsrechte durch das Merkel Regime in diesen Zusammenhang. Bürger brauchen für ihre freie Entfaltung das Recht sich frei zu bewegen, frei ihre Kontakte zu knüpfen und ihre Beziehungen zu pflegen. Ohne diese Menschenrechte kann es keine freie Entfaltung geben. Im Gegenteil: Die Unterdrückung, Einschüchterung und Bespitzelung erzeugt Sozi Kreaturen, die wie in der DDR alles aus der Hand des Regimes empfangen, und unter dem Druck zu Mitläufern oder Mittätern des Regimes werden. Angst und Panik ist ein Wirksames Mittel um die geistige Friedhofs-Ruhe der DDR zu erzeugen. Soweit Behörden in die Unterdrückungsmaßnahmen einbezogen werden, sollten die Beamten wissen, daß sie sich wie einst während des Nazi Zeit an der Grenze zur Mittäterschaft bewegen. Es ist in einigen Bundesländern nicht mehr so, daß der Bürger auf einen rechtsstaatlichen Vollzug des Rechtes vertrauen kann.
    Peymani verwendet den Begriff Regierung. Ich nenne es Merkel-Regime. Warum? Eine deutsche Regierung untersteht dem Grundgesetz. Das Regime nutzt Regierungsämter und öffentliche Gelder um ideologische Kampftruppen bis zu den AntiFa Terroristen zu finanzieren. Merkel ist eine besonders herausragende Gestalt der DDR. In ihrer Bescheidenheit verkörpert sie die Frau ohne Eigenschaften. Sie geht in ihrer Funktion auf. Kein Schritt weicht von der verinnerlichten Strategie der DDR, die Vernichtung der BRD, ab. Sie gibt ihrer Klientel das beruhigende Gefühl: Es geht alles seinen sozialistischen Gang. Ohne Widerstand ihrer DDR-Genossen wird ihre Führungsposition akzeptiert. Ranghöher war Markus Wolf. Er war in der Zeit des Übergangs der DDR-Bevölkerung als Stasi-General nicht zu vermitteln. Merkel hat den Parteivorsitz der ausgeweideten CDU, die zu keiner geistigen Kraftanstrengung mehr fähig ist, hingeworfen. Das war eine Hinwendung zu den Regime-Parteien, die ihr ideologisch näher stehen. Diese sind nicht nur Regierungsparteien.
    Da jetzt die Finanzierung des Merkel Schlaraffenlandes durch die EZB Druckerpresse für die Dauer ihres Vernichtungswerkes gesichert ist, brauchen ihre Anhänger sich, anders als in der DDR, keine Sorgen machen.

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